AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für
Unternehmensberatung
MOE Hospitality
Markus Österreicher, BA MSc
Pfadenhauergasse 2/30
1140 Wien
UID: ATU67930634

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
    1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
    (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
    Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
    1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
    Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht
    ausdrücklich hingewiesen wird.
    1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
    ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater)
    ausdrücklich schriftlich anerkannt.
    1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die
    Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
    geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr
    dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
  2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
    2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich
    vereinbart.
    2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden
    Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten
    erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht
    kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem
    Auftraggeber.
    2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren
    nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete
    Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der
    Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten
    bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit
    solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer
    (Unternehmensberater) anbietet.
  3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
    3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei
    Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem
    raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
    3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher
    durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten –
    umfassend informieren.
    3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater)
    auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des
    Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von
    allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des
    Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und
    Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
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    3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene
    und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn
    der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.
  4. Sicherung der Unabhängigkeit
    4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
    4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die
    geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter
    des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für
    Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene
    Rechnung.
  5. Berichterstattung / Berichtspflicht
    5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die
    seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt
    entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
    5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis
    vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
    5.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist bei der Herstellung des vereinbarten
    Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er
    ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
  6. Schutz des geistigen Eigentums
    6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen
    Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote,
    Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen,
    Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer
    (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des
    Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
    Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche
    Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu
    verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des
    Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für
    die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
    6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den
    Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des
    Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche,
    insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
  7. Gewährleistung
    7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden
    berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner
    Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
    7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der
    jeweiligen Leistung.
  8. Haftung / Schadenersatz
    8.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden –
    ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe
    Fahrlässigkeit).
    8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten
    ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach
    dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
    8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein
    Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
    8.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) das Werk unter Zuhilfenahme
    Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder
    Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer
    (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird
    sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
  9. Geheimhaltung / Datenschutz
    9.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem
    Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten,
    insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über
    Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
    9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den
    gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im
    Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die
    Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
    9.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber
    allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die
    Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß
    gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
    9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses
    Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener
    Aussageverpflichtungen.
    9.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute
    personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu
    verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche
    erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa
    Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
  10. Honorar
    10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer
    (Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber
    und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu
    legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist
    jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
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    10.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug
    berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
    10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des
    Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
    10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten
    des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des
    Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der
    Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten
    vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines
    Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte
    Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die
    ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der
    Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht
    hat, pauschaliert vereinbart.
    10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer
    (Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.
    Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch
    aber nicht berührt.
  11. Elektronische Rechnungslegung
    11.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber
    Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit
    der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer
    (Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
  12. Dauer des Vertrages
    12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
    12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder
    Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist
    insbesondere anzusehen,
  • wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
  • wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug
    gerät.
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den
    kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des
    Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine
    taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen
    Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
  1. Schlussbestimmungen
    13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und
    wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen
    wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
    13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein
    Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der
    Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort
    der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für
    Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.
    Der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie
    empfiehlt als wirtschaftsfreundliches Mittel der Streitschlichtung nachfolgende
    Mediationsklausel:
    (1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt
    werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen
    Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt
    WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die
    Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden
    können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen
    rechtliche Schritte eingeleitet.
    (2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in
    einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
    Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen,
    insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in
    einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend
    gemacht werden.
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    einen Widerruf wenden Sie sich bitte an: Markus Österreicher,BA MSc
    office@moehospitality.at.
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